Gemäß § 84 SGB III/§§ 7,8 AZAV ermöglichen zahlreiche Förderungsprogramme eine finanzielle Unterstützung unserer Kurse, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Gutschein für Bildung stellt die Bundesagentur für Arbeit aus, wenn Arbeitslosigkeit vorliegt oder der Arbeitsplatz durch Fortbildung gesichert wird. Eine Bildungsprämie unterstützt Arbeitgeber und -nehmer.
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