ZTV-Baumpflege 2017

Nach einer umfangreichen Überarbeitung der ZTV-Baumpflege ist in der 45. Kalenderwoche das neue Regelwerk erschienen. Das Werk wurde neu strukturiert durch formale Anforderungen an Aufbau und Formulierung für eine ZTV. Auch inhaltlich wurde die ZTV-Baumpflege gründlich überarbeitet und erweitert.

Übersicht über die definierten Leistungen der Baumpflege

  • Jungbaumpflege (Erziehungs- u. Aufbauschnitt)
  • Kronenpflege [die früher eigenständigen Leistungen „Einkürzung von Kronenteilen“, „Auslichtung von Kronenteilen“ und „Kronenregenerationsschnitt“ können über die Kronenpflege in Abschnitt 0 ausgeschrieben werden]
  • Lichtraumprofilschnitt
  • Totholzentfernung
  • Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben
  • Formschnitt [neu]
  • Kopfbaumschnitt [neu] 
  • Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) [enthält die früher eigenständigen Leistungen „Einkürzung von Kronenteilen“ und „Kronensicherungsschnitt“]
  • Sofortmaßnahmen an geschädigten Baumkronen nach unvorhersehbaren Ereignissen [neu] 
  • Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung
  • Kronensicherung
  • Baumstützen/Aststützen
  • Stabilisierung von aufgerissenen Stammköpfen
  • und Vergabelungen mit Stahlgewindestangen  Behandlung von Wunden [neu] 
  • Schutz vor Rindenschäden [neu] 
  • Abbau von Baumverankerungen und Stammschutzmaterialien bei Jungbäumen
  • Baumfremder Bewuchs
  • Baumschutz auf Baustellen
  • Verbesserung des Wurzelbereichs

 

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