Nach einer umfangreichen Überarbeitung der ZTV-Baumpflege ist in der 45. Kalenderwoche das neue Regelwerk erschienen. Das Werk wurde neu strukturiert durch formale Anforderungen an Aufbau und Formulierung für eine ZTV. Auch inhaltlich wurde die ZTV-Baumpflege gründlich überarbeitet und erweitert.
Übersicht über die definierten Leistungen der Baumpflege
- Jungbaumpflege (Erziehungs- u. Aufbauschnitt)
- Kronenpflege [die früher eigenständigen Leistungen „Einkürzung von Kronenteilen“, „Auslichtung von Kronenteilen“ und „Kronenregenerationsschnitt“ können über die Kronenpflege in Abschnitt 0 ausgeschrieben werden]
- Lichtraumprofilschnitt
- Totholzentfernung
- Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben
- Formschnitt [neu]
- Kopfbaumschnitt [neu]
- Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone) [enthält die früher eigenständigen Leistungen „Einkürzung von Kronenteilen“ und „Kronensicherungsschnitt“]
- Sofortmaßnahmen an geschädigten Baumkronen nach unvorhersehbaren Ereignissen [neu]
- Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung
- Kronensicherung
- Baumstützen/Aststützen
- Stabilisierung von aufgerissenen Stammköpfen
- und Vergabelungen mit Stahlgewindestangen Behandlung von Wunden [neu]
- Schutz vor Rindenschäden [neu]
- Abbau von Baumverankerungen und Stammschutzmaterialien bei Jungbäumen
- Baumfremder Bewuchs
- Baumschutz auf Baustellen
- Verbesserung des Wurzelbereichs