1. Voraussetzungen zur Teilnahme
An den Weiterbildungskursen und Weiterbildungsangeboten der Baumpflegeschule Busemann kann jede Person teilnehmen, ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Soweit für einen angestrebten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme.
Die Zugangsvoraussetzungen sind auch von der/dem BildungsteilnehmerIn selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Weiterbildungsgebühren.
2. Anmeldung
Für jeden Weiterbildungskurs ist ein Anmeldeformular auszufüllen oder per Webanmeldeformular, E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu versenden. Mit der Übersendung des Anmeldeformulars erkennt die/der BildungsteilnehmerIn das Unternehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Nur eine Zahlung der Kursgebühr bis 14 Tage vor Kursbeginn macht die Anmeldung verbindlich. Mit der Zusage der Baumpflegeschule Busemann wird die Anmeldung kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge Ihres Eingangs bearbeitet.
3. Datenschutz
Die Daten der/des BildungsteilnehmerIn werden EDV-gestützt erfasst und bearbeitet. Zur Datenschutzerklärung.
4. Gebühren
Für die Teilnahme an den Weiterbildungskursen werden Gebühren erhoben, deren jeweilige Höhe vom Kursangebot abhängig ist.
5. Durchführung
Die Baumpflegeschule realisiert im Rahmen des aktuellen Curriculums die Weiterbildung, unter Beachtung des Weiterbildungsziels und behält sich Änderungen vor.
Aus wichtigen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen kann ein Weiterbildungskurs verschoben oder abgesagt werden. Die Durchführung einer Weiterbildung ist an eine Mindestanzahl der Bildungsteilnehmer gebunden.
6. Kündigung
Bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn wird eine Verwaltungsgebühr von 150,- Euro erhoben. Bei späterem Rücktritt wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. Zudem gelten die Bestimmungen des BGB bezüglich einer außerordentlichen Kündigung bzw. einer Kündigung aus wichtigem Grund.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von Seminaren gilt nicht als Kündigung. Die Ausbilder/Dozenten sind zur Entgegennahme von Kündigungen nicht befugt.
7. Pflichten der/des BildungsteilnehmerIn
Der/die BildungsteilnehmerIn verpflichtet sich
- die erforderlichen Unterlagen zur gesetzlichen Zugangsvoraussetzung und der Zulassung zur Prüfung rechtzeitig und vollständig vorzulegen,
- die am Weiterbildungsort geltende Bereichsordnung bzw. Hausordnung einzuhalten
- zur Teilnahme an den Seminaren entsprechend der gesetzlichen Regelung des Weiterbildungskurses
8. Ausschluss und Kündigung
Die Baumpflegeschule Busemann behält sich vor, bei groben und fahrlässigen Verstößen gegen die/den BildungsteilnehmerIn diesen von der Weiterbildung auszuschließen.
Der Baumpflegeschule Busemann steht ein einseitiges Kündigungsrecht zu, wenn
- die/der BildungsteilnehmerIn die Weiterbildungsgebühren nicht pünktlich bezahlt,
- wenn nachweislich festzustellen ist, dass das Weiterbildungsziel durch die/den BildungsteilnehmerIn nicht erreicht werden kann.
In diesen Fällen sind alle offenen Zahlungen sofort fällig. Bereits gezahlte Beiträge werden bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet.
9. Haftung
Die Baumpflegeschule haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Sie haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.
10. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.